Unsere Ziele

Was wollen wir erreichen?


Im Folgenden werden die strategischen und operativen Ziele der Vor-Ort-Betreuung und das potenzielle Aufgabenspektrum der ÖNSOW vorgestellt. Im Betreuungsgebiet können sich die Zielsetzungen und Tätigkeiten nach den jeweils örtlichen Gegebenheiten unterscheiden und bedürfen einer mitunter gesonderten Betrachtung. Die konkreten einzelnen Zielsetzungen, Bearbeitungsgebiete, Aufgaben und Tätigkeiten werden entsprechend den „Grundsätzen für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen“ in den jährlich zu erstellenden, abgestimmten Arbeitsplänen genau definiert und verbindlich festgelegt. 


Die maßgeblichen Ziele der ÖNSOW ergeben sich aus den lokalen Erfordernissen und Gegebenheiten. Vorrangiges Ziel ist es, die Lebensraumtypen und Arten der Schwerpunktbereiche (Weser mit ihren Auen, Zuflüssen und Niederungen sowie Primär- und Sekundärbiotope typischer auenbewohnender Amphibienarten)  zu entwickeln und zu verbessern. Hierbei dienen jeweils die in den Schutzgebietsverordnungen genannten Ziele und Schutzzwecke sowie die Zielsetzungen für die Natura 2000-Arten und LRT.


Strategische Ziele

  • Beobachtung zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft mit besonderem Fokus auf dem Erhaltungszustand der im Betreuungsgebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen, von FFH-Anhang II und Anhang IV-Arten und Vogelarten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (§ 6 Abs. 1-3 BNatSchG)
  • Sicherung der biologischen Vielfalt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), insbesondere Schutz lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG) mit besonderem Fokus auf der Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Betreuungsgebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen, von FFH-Anhang II- und Anhang IV-Arten und Vogelarten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie. Dazu soll der Gefährdung von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegengewirkt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG)
  • Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltiger Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), gebietsspezifisch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung gemäß der Ziele des § 1 Abs. 3 Nr. 1-6 BNatSchG
  • Gebietsbezogene Aufklärung über die Bedeutung von Natur und Landschaft, über deren Bewirtschaftung und Nutzung sowie über die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Bewusstsein wecken für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft (§ 2 Abs. 6 BNatSchG)

Operative Ziele der Gebietsbetreuung

  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Bestandserfassung und -bewertung gebietsspezifisch ausgewählter Arten und Lebensräume und ggf. gebietsspezifische Analyse der für ihre Bestandsentwicklung maßgeblichen abiotischen und biotischen Faktoren sowie Gewähr­leis­tung einer kontinuierlichen gebietsspezifischen Auswertung zusätzlicher Daten anderer Naturschutzakteure und Dritter; Bereitstellung der im Rahmen der vom Land finanzierten Ge­biets­betreuung von der Station nach abgestimmter Methodik erhobenen Daten in geeigneter digitaler Form zur Verwendung durch die UNBn und den NLWKN
  • Mitwirkung bei der Konkretisierung und kontinuierlichen Überprüfung der gebietsbezogenen naturschutzfachlichen Ziele
  • Optimierung der Planung, Steuerung und Umsetzung erforderlicher Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (inkl. eigener Projekte), auch durch eine verbesserte Inanspruchnahme von Naturschutz-Finanzmitteln (und ggf. Fördermitteln verwandter Fachbereiche)
  • Optimierung der Beratung und Begleitung von BewirtschafterInnen insbesondere mit dem Ziel einer verbesserten, ziel- und erfolgsorientierten Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen
  • Ausbau der gebietsbezogenen Beratung von Planungs- und ProjektträgerInnen sowie FlächenbewirtschafterInnen zur Vermeidung / Reduzierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft als Ergänzung zu den UNBn
  • Beitrag zu der Optimierung von Informations- und Abstimmungsprozessen aller relevanten Vor-Ort-Akteure, Bildung von Informations-Netzwerken, Bereitstellung qualifizierter AnsprechpartnerInnen des Naturschutzes vor Ort
  • Aufbau einer gebietsbezogenen, bedarfsorientierten Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutzinformation, u.a. zum Zwecke der Akzeptanzförderung von Naturschutzmaßnahmen